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Frühpension - Gut so, weiter so ?

58 Jahre bei Frauen, 59 Jahre bei Männern. Das ist das tatsächliche Pensionsantrittsalter der „Durchschnitts-Österreicher“. Österreich kann also wirklich stolz von sich sagen, zu den Ländern zu zählen, die europaweit das niedrigste Pensionsantrittsalter vorweisen. „Stolz“ können wir Österreicher somit auch auf die durchschnittlichen fünf Jahre sein, die uns auf den jeweiligen OECD-Durchschnitt des Pensionsantrittsalters fehlen. Der „typische Österreicher“ geht aber nicht nur einige Jahre vor seinen europäischen Berufsgenossen in Pension, sondern er kann sich darüber hinaus auch freuen, dass sein Vaterland auch zu den Topplatzierten zählt, was die Pensionsausgaben angeht – mehr als 12 Prozent des BIP bei Pensionsausgaben sind ja auch nicht von schlechten Eltern.

Doch nicht nur das ohnehin schon niedrige Pensionsantrittsalter sollte uns mit der Zeit Sorge bereiten, sonder auch, oder vor allem, bei dem Thema Frühpensionen sollten unsere Alarmglocken bereits ordentlich läuten.

Wie kann es sein, dass die Zeit, in der man sich in der Pension befindet immer länger wird, und die Zeit, die man am Arbeitsplatz verbringt immer kürzer und kürzer wird?

Warum werden Arbeitnehmer immer öfters regelrecht in die Frühpension „abgeschoben“?

Wie kann man den Österreicher/die Österreicherin dazu motivieren, länger im Arbeitsleben zu bleiben und zu bleiben wollen?

Gut so, weiter so?

In Österreich leben viele immer noch nach dem Motto „einmal in diesem Job, immer in diesem Job“. Der Gedanke an einen Arbeitsplatzwechsel und die Umsetzung eines solchen Vorhabens kosten oft schon einiges an Überwindung. Eine komplette berufliche Neuorientierung, also der Wechsel vom einen Berufsfeld ins andere, erscheint oft als beinahe unmöglich. Doch gerade solche Gedanken sollte unsere Gesellschaft auch in Erwägung ziehen, ist eine solche Denkweise in vielen anderen Ländern bereits alltäglich und der Job wird auch mit 45+ noch problemlos gewechselt. Um eine solche Jobflexibilität auch in Österreich zu gewährleisten, müssen natürlich auch Firmen bereit sein, „erfahrenere Neu“ aufzunehmen. Nun könnte natürlich die Frage gestellt werden: „Wer stellt schon einen 45(+) Jährigen neu in seiner Firma ein, wen es gut sein kann, das dieser Arbeitnehmer gerade einmal sieben Jahre in der Firma bleibt und sich dann in die Pension verabschiedet?“. Womit das Thema des tatsächlichen und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters wieder in den Vordergrund rückt. Es muss sich ja immerhin auch für den Arbeitgeber lohnen, wenn er einen Job neu vergibt.

Abschiebung innerhalb Österreichs? Oh ja!

Die Gründe und Anlässe, warum nun ein Mann oder eine Frau in Frühpension geht, sind verschieden, doch darf es nicht dazu kommen, dass man jeden in Frühpension schickt, mit dem man in der Firma im Moment nichts mehr anfangen kann, weil er aus unterschiedlichen Gründen arbeitsunfähig ist. Oft ist ein Wiedereinstieg ins Berufsleben möglich und auch notwendig, wirkt sich ein ständiges „Nichts-Tun“ und das Fehlen einer Aufgabe im Leben nicht unbedingt gesundheitsfördernd auf das weitere Leben aus. Die Einstellung „ab in die Frühpension, mit dem Arbeitsunfähigen, und passt schon – nur keine Umstände und schon gar keine Extrawürstl“ darf nicht weiterhin so hoch gehalten werden. Viel öfter als man glaubt ist die Wiederaufnahme des Berufes (wenn auch nicht in derselben Firma) möglich, wenn der Arbeitgeber bereit ist, einen, womöglich auch schon erfahreneren, Mitarbeiter einzustellen.

„Zuckerl“ für die Fleißigen?

Gesetzliches Antrittsalter hin, gesetzliches Antrittsalter her – ohne irgendwelche „Zuckerl“ für Längerarbeitende hat man vermutlich wenig Chancen, das faktische Pensionsantrittsalter zu heben – klar, warum sollte jemand länger arbeiten und dafür genau so viel „herausbekommen“ wie ein Frühpensionist. Ein Bonus für längeres Arbeiten und höhere Abschläge für Frühpension-Inanspruchnehmer sind daher nur gerechtfertigt und auf jeden Fall forderbar.

Einen schönen, sorgenfreien Lebensabend hat sich natürlich ein jeder zweifelsohne verdient, das steht außer Frage. Dass sich der Zeitraum des „Pensionisten-Daseins“, jedoch nicht auf den „Abend“ beschränkt, sondern sich auf den „Lebensnachmittag“, oder gar auf den „Lebensmittag“ ausdehnt und somit auf Kosten der nächsten, der jüngeren, unserer Generation geht, ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch generationengerecht!

 

 

Eure/Ihre

BARBARA PIRKER

 

Neues Heer und alles wird gut?

NEUES HEER UND ALLES WIRD GUT?

 


Viel wird derzeit diskutiert, nach welchem Modell unser Bundesheer seine Arbeit am besten und effizientesten erledigen könnte. Ohne jedoch näher darauf einzugehen, möchten wir jene Rahmenbedingungen ansprechen, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.

Was bleibt von der Reform ÖBH2010?

Spätestens 2010 war klar, dass von der gleichnamigen Bundesheer-Reform ÖBH2010 nur ein Scherbenhaufen übrig geblieben ist. Wir erinnern uns: Im Jahr 2004 wurde der Endbericht der Bundesheer-Reformkommission unter Helmut Zilk übergeben. Die abgeleitete Reform ÖBH2010, die im Kern eine Reduktion von 110.000 auf 55.000 Mann nach einer Mobilmachung vorsah, wurde damals von allen Parteien mitgetragen. Das neue Heer sollte “der neuen Sicherheitslage nach Ende des Kalten Krieges” Rechnung tragen (kommt Ihnen bekannt vor?). Doch bis 2010 wurden fast ausschließlich jene Teile umgesetzt, die keinen Widerstand aus den Bundesländern hervorrufen und vor allem kein Geld kosten. Das Ergebnis: das geschrumpfte Heer befand sich Ende 2010 in einem schlechteren Zustand als 2004.

Österreichs Bundesheer ist daher wieder - streng genommen noch immer - reformbedürftig. Hierüber sind sich alle einig. Uneinigkeit herrscht aber schon bei der Problemanalyse und erst recht bei der Problemlösung.

Der schlechte Zustand des Bundesheeres ist ein Versagen der Politik und kein Versagen der Wehrpflicht

Das derzeitige Mischsystem aus Wehrpflichtigen, Berufssoldaten und Miliz ist ein erprobtes und funktionierendes System, dass alle aktuellen Aufgaben des Bundesheeres effizient erfüllen kann. Es ist jedoch massiv verbesserungsfähig und -würdig. Natürlich könnten die Heeresaufgaben auch mit einem anderen Wehrsystem, wie z.B. einem Berufsheer (marketingtechnisch bevorzugt: “Freiwilligenheer”), erfüllt werden. Man muss sich aber bewusst sein, dass eine Umstellung auf ein neues Modell bestenfalls vorhandene Probleme mit neuen Problemen ersetzt und diese nicht alleine lösen kann. Denn jedes Wehrsystem benötigt entsprechende Rahmenbedingungen, damit es auch funktionieren kann.

Doch gerade das Schaffen von Rahmenbedingungen für ein einmal gewähltes Heeresmodell gelingt in Österreich seit zumindest 55 Jahren überhaupt nicht.

Jene Fehler, die bereits die Reform ÖBH2010 scheitern ließen, sind in der laufenden Diskussion wieder zu beobachten. 

Und das sind keineswegs Fragen des Anteils der Berufssoldaten oder der Dauer des Präsenzdienstes. Unabhängig von der Entscheidung für ein weiterentwickeltes oder für ein konkretes Modell sollten die “Reformer” einige Grundregeln beachten:

Realistische Aufgaben definieren

Die Aufgaben des Bundesheeres leiten sich aus einer Sicherheitsdoktrin (früher Verteidigungsdoktrin) ab, in der die Sicherheitslage und zu erwartende Bedrohungen umfassend dargestellt sein sollten. Auch die politische Antwort auf diese Bedrohungen sollte enthalten sein – die Eckpunkte der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Die resultierenden Aufgaben für das Bundesheer müssen möglichst konkret definiert werden und auch glaubhaft zu bewältigen sein. Sind die Aufgaben für das bestehende Heer zu anspruchsvoll, ist es Aufgabe der Politik das Bundesheer mit jenen Möglichkeiten auszustatten, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind. Andernfalls ist das Bundesheer unglaubwürdig. Wer z.B. nicht glaubt, dass 50.000 Mann am Boden (das Ernst Happel Stadion in Wien hat mehr Sitzplätze) und 15 Kampfflugzeuge in der Luft zur Landesverteidigung ausreichen, der muss kooperative Verteidigungskonzepte ins Auge fassen und nicht darauf hoffen, dass nichts passiert.

Bislang waren ‘Neutralität’ und gleichzeitig ‘militärischer Beistand innerhalb der EU’ selbst für Österreichs Politiker ein zu großer Spagat

Vor allem die Bereitschaft, auf Grundlage des Vertrags von Lissabon innerhalb der EU auch militärischen Beistand zu leisten wird in einer neuen Doktrin voraussichtlich nicht zu finden sein. Und das wäre die Vorraussetzung, um selbst Hilfe erwarten zu können.

Das Heer benötigt ausreichende Budgetmittel

Jedes Heeresmodell hat seinen Preiszettel – wie beim Handy-Vertrag gibt es Errichtungsgebühr, eine Grundgebühr und nutzungsabhängige Gebühren. Wer heute bei den Zahlen schummelt bekommt statt einer Reform eine Totgeburt. Die Kosten des Wehrsystems müssen aus dem laufenden Budget heraus gedeckt werden können. Derzeit ist das nicht der Fall. Das Heeresbudget liegt seit langer Zeit unter den tatsächlichen Kosten des Systems. Das führt dazu, dass Infrastruktur verfällt, Fahrzeuge und Flugzeuge für Übungen nicht zur Verfügung stehen, aktive Luftraumüberwachung nur mehr schwerpunktmäßig möglich ist, Rekruten Hilfstätigkeiten verrichten müssen, Ausbildungszeit vergeudet wird etc.

Das Einsparungsziel von 530 Mio. Euro bis 2014 wird die Schere zwischen Budget und Kosten weiter verschärfen. Das Bundesheer ist bereits heute de facto zahlungsunfähig.

Die Rücknahme des Einsparungsziels und der Verzicht der vorherzusehenden Budgetkürzung nach dem Abstottern der Eurofighter (2014) würden nur den unbefriedigenden Status Quo sichern.

Da das Budget die Kosten nicht deckt, sind Kostenvergleiche alternativer Wehrsysteme mit dem derzeitigen Heeresbudget ein Vergleich von Äpfel mit Birnen und unseriös.

Österreich hat – gemessen am Brutto-Inlands-Produkt – eines der kleinsten Heeresbudgets in Europa. Die berühmte Friedensdividende wurde bei uns bereits während des Kalten Kriegs Jahr für Jahr ausbezahlt.

Unser derzeitiges Mischsystem ist auch das Resultat jahrzehntelanger Unterdotierung und recht kostengünstig

Jede andere Lösung wird bei gleicher Leistung mehr kosten – das kann man doch ehrlich sagen. Deswegen sind andere Lösungen nicht grundsätzlich zu verwerfen.

Ebenso wichtig: ein ausgewogener Verteidigungshaushalt

Nicht nur die Budgethöhe, auch die Aufteilung der Budgetmittel ist entscheidend. Derzeit wird das Budget fast zur Gänze durch Personalkosten und den laufenden Betrieb verschlungen. Neuinvestitionen in Infrastruktur und Gerät sollten jedoch mindestens 30% der Haushaltsmittel ausmachen.

Schwankungen durch Einsatzkosten oder steigende Kosten für die Rekrutierung oder den Betrieb teurer Waffensysteme müssen durch Anpassung des Gesamtbudgets abgefangen werden und dürfen längerfristig nicht auf Kosten der anderen Budgetbestandteile gehen. Andernfalls wird jedes Wehrsystem in kürzester Zeit wieder reformbedürftig. Unser heutiges Bundesheer ist ein gutes Beispiel dafür.

So gliedert sich das Bundesheer 2010


Offiziere

2.800

Unteroffiziere

10.200

Chargen

3.500

Summe Berufssoldaten

16.500

Milizsoldaten

27.000

Grundwehrdiener (ca. 26.500/Jahr)

12.000

Zivilbedienstete

9.000

Mobilmachungsstärke rd.

55.000

Umstellungsdauer und -kosten berücksichtigen

Paradefehler bei der Änderung/Adaption eines Wehrsystems wäre es, die Dauer bzw. die Kosten der Umstellung zu unterschätzen. Bei einer Umstellung auf ein Berufsheer wäre etwa zu berücksichtigen, dass die heutigen Berufssoldaten andere sind, als jene die man künftig haben möchte. Das Beamtendienstrecht wird eine schnelle Umstellung verhindern. Sowohl das Ausscheiden als auch die Rekrutierung von Berufssoldaten sind mit Kosten verbunden. Berufssoldaten haben auch andere Anforderungen an Unterkünfte bzw. Infrastruktur.

Kostenmäßig sind über die Systemkosten hinaus Zuwendungen erforderlich, bis sich ein neuer Regelbetrieb einstellt. Und das dauert, je nach Grad der Änderung, viele Jahre. Eine grundlegende Reform ist daher im Grunde nichts für Zeiten, in denen gespart werden muss. Gewarnt werden muss von der Absicht, diese Umstellkosten durch Liegenschaftserlöse zu decken – diese Effekte wurden schon bei der Reform ÖBH2010 deutlich überschätzt.

Notwendige Gesetzesänderungen beschließen

Staatliches Handeln muss sich immer auf Gesetze stützen. Anders als bei der Reform ÖBH2010 sind die erforderlichen Gesetzesänderungen auch tatsächlich zu beschließen: erforderliche Verfassungsänderungen, ein modernes Dienstrecht inkl. der Regelungen für Besoldung und Pension, ein neues Wehrgesetz, die Verpflichtung der Berufssoldaten zu Auslandseinsätzen, arbeitsrechtlicher Schutz während Übungen und Einsätzen der Miliz, im Falle einer Aussetzung auch genaue Regeln für die Wiedereinführung der Wehrpflicht, etc.

Oftmals sind 2/3 Mehrheiten erforderlich, daher kann auch bei gutem Willen nicht jedes Gesetz in kurzer Zeit abgestimmt und beschlossen werden.

Ein eigenes “Gesetz zur Umstellung des Wehrsystems”, beschlossen solange das Reformthema noch aktuell ist, könnte die Roadmap für den Gesetzgeber verpflichtend vorgeben.

Ein neues Wehrsystem löst keine Probleme. Statt einer “unangenehmer Staatsbürgerpflicht” fängt man sich zwangsläufig Rekrutierungsprobleme ein, die nur mit viel Geld zu lösen sind. Dennoch kann man sich bewusst für ein teureres Modell entscheiden.

Zwei weitere wichtige Aspekte sind abseits von Budget und Recht besonders hervorzuheben:

Standortkonzept nach organisatorischen Anforderungen

Zu den Aufgaben des Bundesheeres gehört weder Befriedigung von Eitelkeiten der Landeshauptleute, noch die Unterstützung wirtschaftlich benachteiligter Regionen. Die Kasernenstandorte müssen den organisatorischen Anforderungen entsprechen. Unser Heer würde mit weit weniger, jedoch gut ausgebauten Standorten das Auslangen finden. Das würde die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur ermöglichen und die Inland-Logistik vereinfachen. Statt grenznaher Garnisonen und breiter regionaler Streuung sind gut erreichbare Ballungsräume, eine Anbindung an das Schienennetz und nahegelegene Flugplätze entscheidend.

Die neun Militärkommandos der Bundesländer sind ebenso unnötig wie die willkürliche Aufteilung einzelner Kommandos oder eines Bataillons auf mehrere Standorte. Auch die Anzahl der Fliegerhorste ist angesichts der starken Reduktion flugfähiger Maschinen kritisch zu hinterfragen.

Doch für ein aufgabenorientiertes Standortkonzept muss das Heer zunächst aus der Geiselhaft der Landesfürsten befreit werden – neun mächtige Gegner.

Berücksichtigung sämtlicher Auswirkungen

Nicht nur der Zivildienst ist von einer Verkürzung oder Abschaffung der Wehrpflicht betroffen. Auswirkungen gibt es auch auf den Arbeitsmarkt, das Bildungssystem, die Volksgesundheit, das Steueraufkommen, gesellschaftliche Integration usw.. Eine Änderung des Wehrsystems, selbst die Änderung einzelner Heeresaufgaben, ist immer auch gesellschaftlich und volkswirtschaftlich zu betrachten. Können beispielsweise Nebenerwerbs-Milizsoldaten hinsichtlich ihrer Durchhaltefähigkeit im Katastropheneinsatz die Vollzeit-Grundwehrdiener ersetzen?

Umgekehrt darf die Zivildienstfrage nicht die Frage des Wehrsystems beeinflussen. Der Zivildienst ist ein Wehr-Ersatzdienst und somit ein „Abfallprodukt“ der Wehrpflicht – auch wenn er billig ist und den Reformbedarf im Gesundheitssektor verschleiert.

Aufgrund dieser Komplexität muss klar sein: eine grundlegende Heeresreform kann nicht das Kabinett des Verteidigungsministers in wenigen Wochen alleine vorbereiten.

Die Luftraumüberwachung wird derzeit nicht in Frage gestellt. Dieses politische Kleingeld ist bereits gemacht.

Auch die Eurofighter Typhoon sind übrigens nicht Schuld am Reformbedarf. Sie machen nur deutlich, wie niedrig das Heeresbudget ist, indem die Beschaffung und der Betrieb von nur 15 Jets einen so großen Teil des Budgets verschlingt.

 

Schlusswort – Misstrauen angebracht


Die Bundespolitik hat in den letzten Monaten immer wieder das “Primat der Politik” betont und den unbedingten Gehorsam der Militärs eingefordert. Doch dass sie nach über fünf Jahrzehnten plötzlich auch die damit verbundene Verantwortung wahrnimmt und die erforderlichen Rahmenbedingungen für das Bundesheer der Zukunft schafft, muss leider angezweifelt werden. Der Beitrag der Landespolitik beschränkt sich nach wie vor auf Versuche, sich ein möglichst großes Stück vom kleiner werdenden Kuchen zu sichern.

“Eine seriöse, in der Realität verankerten Sicherheits- und Verteidigungspolitik zum Wohl der österreichischen Bevölkerung erreicht man nicht durch eine weitere Heeresreform.”

Diese ist nur ein kleiner Baustein eines Gesamtkonzepts, über das man lieber nicht viel spricht. Dort lauern Fabelwesen wie die “immerwährende Rest-Neutralität” aber auch konkrete Verpflichtungen – von den Petersberg-Aufgaben inkl. friedensschaffenden Kampfeinsätzen (notfalls auch ohne UN Mandat) bis hin zur Beistandspflicht innerhalb der EU (in welcher Form auch immer).

Unabhängig von der Entscheidung, ob das bestehende Heeresmodell inkl. der Wehrpflicht weiterentwickelt werden soll oder ein neues System eingeführt wird – die Politik muss die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Das wäre auch im Grunde die Rolle der Politiker. Denn konkrete Antworten auf die politisch definierten Heeresaufgaben sollten besser die Experten liefern.

Zu glauben, dass mit einem neuen Wehrsystem wie von selbst alles besser wird, ist jedenfalls naiv.

 

 

Ihr/Euer Markus Schwaiger

 

Was darf der freie Hochschulzugang kosten ?

Was darf der freie Hochschulzugang kosten?




Kann der freie Hochschulzugang überhaupt etwas kosten? Die Fragestellung generiert zwei
Antworten und setzt dabei eine andere voraus: die Frage nach dem freien Hochschulzugang selbst.
Einerseits gilt es eine Lösung zu finden, wie viel sich die Republik aus makroökonomischer Sicht einen
Hochschulzugang für jedermann kosten lassen darf, wenn man das Ergebnis einer gesteigerten
Anzahl an Studenten mit dem daraus resultierenden Nutzen für den Standort Österreich in Relation
setzt. Andererseits sind es die Maturanten, die, wenn überhaupt in der Lage, sich mit den Kosten für
die Universität auseinander setzen müssen. Es entsteht nicht nur mittelfristig ein Einnahmeausfall
durch das Unterlassen einer Vollzeitbeschäftigung, sondern auch das Risiko, dass das Studium nicht
den gewünschten Erfolg wie etwa ein höheres Einkommen bringt. Sollten hier etwa Alternativen
erwägt werden wie die Wiedereinführung von Studiengebühren, welche man durch Stipendien
kompensieren könnte, um den freien Hochschulzugang de facto sicherzustellen?

Volkswirtschaftlich gibt es bei sehr vielen Studenten Grund genug sie als Kostenposten zu
deklarieren, da sie kaum Mehrwert für den Markt erbringen, noch durch Investition in ihre
Ausbildung die angespannte Situation im Budget entlasten. Im Vergleich zu den längerfristigen
Auswirkungen durch den Lohnsteuerausfall und den direkten sowie indirekten Subventionen an
Studenten wie etwa dem Uni-Budget, der Wohnkosten- und Familienbeihilfe ohne einen monetären
als auch nicht-monetären Nutzen für den Staat, wird klar, dass das Freie am Hochschulzugang sehr
wohl kosten kann. Die Effizienz dieses Bildungsbudget-Wissen-Ergebnis-Konstrukts wird aber
genauso wie die Patentlösung freier Zugang selbst nicht in Frage gestellt. Wie viel darf dieser aber
nun den Studenten kosten? Die Universität für jeden zeichnet sich vor allem durch überfüllte
Massenstudien und unterbelegte Spezialrichtungen aus.

Eine hohe Anzahl an Studienabbrechern in
Verbindung mit einem chronischen Mangel an spezialisierten Absolventen in Schlüsselgebieten der
heimischen Wirtschaft sind Hauptargumente gegen das System. Lösungen wie ein Numerus Clausus
etwa finden wenig Anklang, da der Österreicher sich nicht auf seiner Matura festnageln lassen will.
Ebenso erfordern die verpönten Aufnahmeprüfungen nicht nur ein gewisses Maß an Können,
sondern auch gesteigertes Interesse. Ein ähnlicher Effekt lässt sich durch Studiengebühren
herbeiführen: Die Hemmschwelle ein Studium zu belegen, dessen erfolgreicher Abschluss aufgrund
persönlicher Gegebenheiten wie Desinteresse oder fehlende Fähigkeiten und Eigenschaften in weite
Ferne gerückt wird, steigt dadurch gewaltig. Mit dem Geld wird freilich gewissenhafter umgegangen
als mit den eigenen Versicherungsjahren. Natürlich werden aber auch Begabte und Interessierte aus
schlechter situierten Familien von einem Studium ausgeschlossen. Mit dieser Lösung alleine werden
somit nur finanzstarke Studenten zugelassen. „Der angehende Akademiker nehme also eine große
Portion vom finanziellen Polster von zu Hause mit, blättere im Studienratgeber und gönnt sich in der
Stadt seines Vertrauens einen Schnupperkurs" lautet die Devise für den gewieften Österreicher, mit
der sich gut gegen das steigende Pensionsantrittsalter und der damit verbundenen längeren
Arbeitszeit vorgehen lässt. Um diesem Effekt entgegen zu wirken wäre es durchaus sinnvoll, das
Stipendiumsystem in Österreich auszubauen und treffsicherer zu gestalten.

Somit lassen sich die Problematiken zweier Aspekte auf eine Form des freien Hochschulzuganges
reduzieren. Die einzigen Verlierer hier sind die Studenten, die nicht aufgrund ihrer Leistung
ausscheiden, sondern weil sie kein Stipendium erhalten und diejenigen, die auch bei weniger
ruhmreichem Hochschülerdasein ihr Sparschwein schlachten. Das Freie mit Verpflichtungen (nach
Geldflüssen, Aufnahmeprüfungen etc.) zu verbinden scheint grotesk, doch unter Einbindung eines
ausgeklügelten Fördersystems für ordentliche Studenten wird sicherlich niemandem der
Hochschulzugang verwehrt. Die Frage, wie viel der "freie" Hochschulzugang kosten darf, beantwortet
sich daher von selbst: nichts.



Ihr/Euer Florian Lerchbammer
   

MEINE MEINUNG : Aus fürs Sitzenbleiben ?

Kein Sitzenbleiben mehr in Österreich





Mit diesem Schritt wird einzig und allein versucht, die schlechten Erfolgszahlen der Schüler zu verschleiern. Für „den Schüler" an sich, wie er sich derzeit in den Klassen befindet, zählt nur mehr, wann er, wo er und mit wem er unterwegs ist und er kümmert sich die meiste Zeit nur mehr darum all´ seine Wege via Facebook unter seinen Freunden zu verbreiten.

Lernen an sich, hat bei den meisten Schülern keinen allzu hohen Stellenwert mehr. Und wenn der arme Schüler dann in schulischen Belangen Negativ abschneidet ist es wohl das Mindeste, nur die Lehrer zu beschuldigen. Schließlich ist er ja der Pädagoge, der mit den Schülern umgehen können muss und Ihnen etwas beibringen sollte.
Dass sich aber eine Vielzahl an Lehrern nur mehr zur Hälfte mit Schulstoff beschäftigen kann, liegt daran, dass Sie sich die restliche Zeit mit Erziehung der Schüler auseinandersetzen.
Selbstverständlichkeiten wie: „Grüß Gott, Bitte, Danke und Auf Wiedersehen" gehören mittlerweile ins Fremdwörterlexikon.

Und dieser Weg wird nun weiter verfolgt. In meiner Schulkarriere hat es noch geheißen: Wer nicht lernt, wird entfernt! Natürlich kann man auch über diese Aussage Diskussionen führen, dennoch finde ich, dass es den Schülern nicht schadet, für Ihren Erfolg auch etwas tun zu müssen.
Und dass die österreichischen Eltern so viel an Nachhilfe ausgeben, kann ich auch erläutern: Es ist eben gerade nicht Trend noch ein ordentlich geführtes Schulheft zu besitzen, mit zu schreiben oder gar im Unterricht auf zu passen und mit zu arbeiten! Würde sich diese Einstellung ändern, würde auch der Schulerfolg wieder steigen.


Aber auch Schulsysteme, die spielen, malen und freies Bewegen anstatt geregelter Unterrichtszeiten bevorzugen unterstützen antiautoritäre Erziehung, die es den Kindern später fast unmöglich macht, sich einem geregelten Leben unter zu ordnen. Sie haben es schließlich ja nicht lernen müssen.
Wir brauchen wir mehr Konservativität in Österreich, ordentliche Unterrichtszeiten und geregelten Schulstoff!!

Warum soll ein Schüler dann überhaupt noch lernen, wenn er weiß, dass er mit ein paar 5ern sowieso aufsteigen darf. Mit dem Abschaffen des Sitzenbleibens, wird der Wissensstand weiter gesenkt und das Lernen auf ein Minimum reduziert.

Österreich kann mehr!



Ihr/Euer DOMINIK DOBAJ
 

EHEC - weil´s immer billiger werden muss ?

EHEC -  Ein Hilferuf eines Chaossystems


 

Bereits 9 Tote und über 1000 registrierte Fälle infizierter EHEC-Patienten. Tragisch – Katastrophe – Schrecklich…All´ diese Überschriften liest man in diesen Tagen in den Printmedien. Doch war dieses Virus und die Verbreitung in Europa nicht schon längst überfällig oder gar vorausgeahnt?


Gurken aus Spanien, Erdbeeren aus Ecaudor im Winter, Spargel und Eierschwammerln aus Serbien (obwohl wir das eigentlich selbst im Land haben), Heurige Erdäpfel aus Ägypten ?
Nahrungsmittel aus Ländern, deren Einheimische Hunger und Dorst leiden nur damit wir hier im „reichen“ Europa zu jeder Jahreszeit frisches Obst bekommen? 



Und eines kommt noch dazu: Bitte nicht zu teuer. In vielen bekannten österr. Lebensmittelketten kann man sich durch die Weltkarte essen und alles für meistens unter einem Euro.
Muss das sein? Ich stelle mir des Öfteren die Frage, was eigentlich diese Frucht dem Bauern aus dem Ursprungsland bringt? Nichts mehr? Oder macht´s auch hier nur mehr die Masse?

Wir alle wollen möglichst billig einkaufen und jammern, wenn es einmal nicht mehr so taufrisches Obst gibt, denken aber nicht über die Geschichte hinter dem Obst nach, das wir uns kaufen.



Almeria, die wohl bekannteste spanische Glashausregion existiert nur für uns! Die Einheimischen arbeiten für unser Obst und wässern es mit dem Wasser,  welches Sie selbst für Ihre Felder und Ihre eigene Ernährung bräuchten. Alles nur, damit wir hier im Norden Europas billiges, ohne Flecken und schadhafte Stellen, womöglich noch alles in der gleichen Größe vorhandenes Obst kaufen können.
Abweichungen, die in der Natur nun mal vorkommen sind nicht erwünscht und werden auf den Müll geworfen.


Vielleicht brauchen wir dieses „Killervirus“ wirklich um in Nordeuropa zu einem Umdenken zu kommen. Leben wir wieder mehr in unseren eigenen Jahreszeiten und kaufen heimische Ware und unterstützen somit heimische Produzenten und Bauern.
Heimisch kaufen – clever kaufen!
Und ich glaube, dass wir hier in unserer Steiermark viele gute Dinge produzieren um die uns viele Nachbarn beneiden!

 

 

Dominik Dobaj

   

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