
Warum du als Frau wählen solltest
In Europa wurden erste Stimmen nach politischer Partizipation von Frauen zuerst während der französischen Revolution laut, als Olympe de Gouge 1791 die Erklärung der Frauenrechte veröffentlichte. Auch während der Revolutionen von 1831 und 1848 forderten Französinnen ihr Recht zu wählen; in England wurde die erste Petition für das Frauenwahlrecht 1832 eingebracht. Davon abgesehen waren es die skandinavischen Staaten, in denen Frauen relativ früh in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts ihren Anspruch auf politische Rechte proklamierten. Dagegen gab es in Mitteleuropa die ersten Forderungen nach 1900 und in einigen mediterranen Ländern erst nach dem Ersten Weltkrieg.Auslöser für die Entstehung einer Frauenwahlrechtsbewegung waren 1. Wahlrechtsreformen, die ausschließlich Männern zugutekamen und Frauen ignorierten; 2. Wahlgesetze, die einer Minderheit von privilegierten Frauen das Wahlrecht entzogen, das sie wie in Großbritannien und Österreich traditionell besaßen; und 3. das Erstarken von Frauenbewegungen, die nicht nur bürgerliche, sondern auch politische Rechte erstrebten. In den osteuropäischen Ländern, die von Russland, Österreich und Preußen beherrscht waren, konnte sich keine eigenständige Frauenbewegung entwickeln. Hier gab es nur wenige Stimmen nach Frauenrechten; der Kampf um nationale Unabhängigkeit hatte Priorität.
In Österreich erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht am 12. November 1918 durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, mit dem dieses sich im Zuge des Zerfalls der Österreich-Ungarischen Monarchie zur Republik erklärte: Artikel 9 spricht für die kommende Wahl der konstituierenden Nationalversammlung vom „allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“, was im folgenden Artikel auf „Wahlrecht und Wahlverfahren der Landes-, Kreis-, Bezirks- und Gemeindevertretungen“ ausgeweitet wird.
Am selben Tag veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem diese im Zuge der Novemberrevolution an die Macht gekommene Reichsregierung „mit Gesetzeskraft“ verkündete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“
Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert. Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde ihnen das passive Wahlrecht 1933 wieder entzogen.
In Saudi Arabien, Bhutan und Brunei gibt es auch heute noch kein Wahlrecht für Frauen.
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